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Beitragsordnung

Fassung vom 30. M�rz 2015

Paragraph 1
Aufnahmegebühr
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Keine Aufnahmegebühr.

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Paragraph 2
Beitrag
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Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Erwachsene (über 18 Jahre) monatlich € 7,00
Kinder und Jugendliche monatlich € 5,00
Familien monatlich € 12,00
Passive 1/2 Beitrag
Schüler, Auszubildende und Studenten zahlen nach schriftlichem Antrag beim Vorstand den Kinder- und Jugendbeitrag.

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Paragraph 3
Zahlung
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Der Beitrag ist halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres für die laufenden Kalenderhalbjahre (1.1. bis 3o.6. und 1.7. bis 31.12.) zu zahlen und für den Eintrittsmonat voll zu entrichten. Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Bankeinzug.

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Flensburg, den 30. März 2025